Steigende minarbeitslohn: steuererleichterung für geringfügig entlohnte arbeitnehmer
Bundesregierung genehmigt steuerliche entlastung für mindestlohnempfänger
das kabinett hat eine wichtige steuerliche erleichterung für geringfügig entlohnte arbeitnehmer genehmigt. ab 2026 wird die einkommensteuer für diese schicht aufgrund der neuen mindestlohn-regelung reduziert. die höchste mindestlohn-höhe beträgt ab dem 1. januar 2026 17.094 euro jährlich, was einer anhebung von 3,1 prozent entspricht. diese maßnahme ist die vierte in folge der aktuellen regierung und soll sicherstellen, dass empfänger des mindestlohns in der einkommensteuererklärung 2027 nicht unnötig steuern zahlen müssen.

Was ändert sich konkret?
die steuerliche entlastung sieht eine erhöhung der deduktion vor, die bereits 2025 eingeführt wurde. für 2025 betrug die deduktion bei einkommen unter dem mindestlohn von 16.576 euro noch 340 euro. für einkommen bis zu 18.276 euro wurde ein progressiver abschlag von 0,2 prozent auf die Differenz zum mindestlohn angewendet. für 2026 steigt die deduktion auf 591 euro und setzt sich progressiv bis zu einem einkommen von 20.000 euro fort. dies bedeutet, dass eine person, die im jahr 2026 den mindestlohn bezieht, durchschnittlich 365 euro einkommensteuer weniger zahlen wird als im vorjahr.

Wie wird die deduktion berechnet?
die berechnung der deduktion ähnelt der des vorjahres. für 2025 beispielsweise betrug die deduktion bei einem einkommen von 17.200 euro jährlich (über dem mindestlohn) die 340 euro abzüglich eines abschlags von 125 euro (0,2 prozent der differenz zu 16.576 euro). für 2026 wird der gleiche berechnungsweg angewendet, jedoch mit den neuen salzrägen und koeffizienten. die genauen koeffizienten werden noch im bundesanzeiger bekannt gegeben. dies garantiert, dass niemand unter dem mindestlohn versteuern muss und alle retentionen in der einkommensteuererklärung 2027 vollständig erstattet werden.

Ziel der maßnahme: unterstützung der aufkäuflichkeit
die steuerliche entlastung ist Teil eines umfassenden paket zur unterstützung der aufkäuflichkeit, das auch hilfen für überflutungsopfer beinhaltet. die regierung reagiert damit auf den inflationären druck und den gescheiterten pakt mit arbeitgeberverbänden und gewerkschaften. die maßnahme wird voraussichtlich 11 Milliarden euro über die jährlichen mindestlohnsteigerungen seit 2019 kosten. die ministerin für finanzen, maria jesús montero, betonte, dass die regierung seit ihrem antritt stets darauf bedacht war, die steuerlast für geringfügig entlohnte zu senken und höhere steuerzahlungen von höherverdienenden zu fordern. sie wies zudem auf die unterschiedliche behandlung von mindestlohn und steuerabzug hin.

Historischer blick: steuerlast unter der vorherigen regierung
die geschäftsführerin des bundesfinanzministeriums betonte, dass die steuerliche behandlung des mindestlohns und die steuerliche behandlung des mindestlohns unterschiedliche diskussionen darstellen. unter der vorherigen partei der konservativen (pp) zahlten geringfügig entlohnte arbeitnehmer 800 euro weniger einkommensteuer als heute. die aktuelle regierung hat sich zum ziel gesetzt, den mindestlohn weiter zu erhöhen und gleichzeitig die steuerlast für geringfügig entlohnte zu senken.
Auswirkungen auf die einkommensteuererklärung 2027
die neue reglung wird sich direkt auf die einkommensteuererklärung 2027 auswirken. empfänger des mindestlohns müssen keine steuern mehr auf ihre beiträge zahlen, sofern sie die genannten grenzen nicht überschreiten. die regierung erwartet, dass diese maßnahme einen positiven effekt auf die finanzielle situation vieler geringfügig entlohnter arbeitnehmer hat und zur entlastung beiträgt. die steuerliche entlastung ist ein wichtiger schritt zur umsetzung der sozialpolitischen ziele der aktuellen regierung.
| einkommen (jährlich) | deduktion (2025) | deduktion (2026) |
|---|---|---|
| unter 16.576 euro | 340 euro | 340 euro |
| 16.576 euro – 18.276 euro | 340 euro – (0,2 (einkommen - 16.576)) | 591 euro – (0,2 (einkommen - 16.576)) |
| über 18.276 euro | 0 euro | 0 euro |