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Spanien: canarias wird erstes autonomiegebiet mit iva-exemption für selbstständige

Canarias hat einen wichtigen Schritt getan und sich als erstes Autonomiegebiet in Spanien zur Einführung einer IVA-Exemption für Selbstständige entschieden. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, die hohe Belastung und Bürokratie, die diese Gruppe in Spanien erfährt, zu reduzieren.

Autonome profitieren von igic-freistellung

Autonome profitieren von igic-freistellung

Die kanarischen Behörden haben beschlossen, den IGIC, den spanischen Äquivalent zum Umsatzsteuer, für bestimmte Autonome frei zu stellen. Diese Exemption gilt für Selbstständige, die einen jährlichen Umsatz von maximal 50.000 Euro erreichen. Diese Schwelle liegt oberhalb der durchschnittlichen Obergrenze in vielen europäischen Ländern, womit eine größere Anzahl von Autonomen von dieser Maßnahme profitieren kann.

Die IGIC-Freistellung bedeutet, dass die betroffenen Autonomen nicht länger als Zwischenhandelnder für den IGIC auftraten und somit keine Periodenmeldung für den IGIC mehr abgeben müssen. Dadurch reduziert sich die administrative Belastung erheblich.

Die Maßnahme soll laut den Kanarischen Behörden etwa 11.000 Autonome in der Region betreffen. Sie ist Teil des Régimen Económico y Fiscal (REF), einer speziellen Steuerordnung für die Kanaren, die von der Europäischen Union anerkannt wird.

Die IGIC-Exemption wird ab Juli 2026 in Kraft treten, wobei die Vollumsetzung erst im Jahr 2027 erfolgen soll. Es bleibt abzuwarten, ob sich diese Maßnahme auch in anderen Autonomiegebieten oder gar auf nationaler Ebene in Spanien durchsetzt. Derzeit müssen Selbstständige in Spanien eine Vielzahl von Steuererklärungen abgeben, was zu erheblichen Formalitäten und Zeitverlusten führt.