Eu-zahlungsdirektive: brüssel verliert anschluss – deutschland, italien und litauen scheitern
Die Frist für die Umsetzung der EU-Zahlungsdirektive, die die Lohnungleichheit zwischen Männern und Frauen ausgleichen soll, ist am 7. Juni 2026 abgelaufen. Ein deutliches Signal: Die Mitgliedsstaaten Europas haben die Vorgaben des Europäischen Rates in alarmierender Weise versäumt.
Chaos in der umsetzung: nur wenige länder halten anschluss
Während Länder wie die Niederlande, Schweden, Tschechien und Dänemark die Umsetzung bis 2027 planen, bleiben Italien, die Slowakei und Litauen allein. Die Kommission hatte längst klarg gemacht, dass keine weiteren Verlängerungen gewährt werden. Die aktuelle Lohnlücke von 11 % – Eurostat-Zahlen sprechen eine deutliche Sprache – wird damit nicht geschlossen. Die gesamtwirtschaftlichen Folgen dieser verspäteten Maßnahmen sind bereits jetzt zu spüren.
Die Direktive zielt darauf ab, die Gleichstellung der Geschlechter im Arbeitsmarkt zu fördern und den Zugang zu Rechtsbehelfen für Diskriminierung zu verbessern. Konkret bedeutet das: Unternehmen aller Größen müssen ihren Mitarbeitern detaillierte Auskunft über ihr individuelles Gehalt und die durchschnittlichen Gehälter nach Geschlecht geben. Auch Bewerber sollen vor der Einreichung eines Antrags oder vor einem Vorstellungsgespräch über das Gehaltsniveau informiert werden. Eine Gehaltsverhandlung aufgrund historischer Daten ist ausdrücklich untersagt.

Tribunale und sanktionen: der weg zur gerechtigkeit
Die Gewerkschaften mahnen zu Wachsamkeit: Gerichte können sich bei Verstößen gegen die EU-Richtlinie auf diese berufen. Der Oberste Gerichtshof in Madrid hat bereits einen Fall zugunsten eines entlassenen Arbeitnehmers entschieden, der behauptete, schlechter bezahlt worden zu sein als seine Kollegen. Die Entscheidungen zeigen, dass die Transparenzpflichten ernst genommen werden müssen.
Die Unternehmen müssen sich auf eine zunehmende Kontrolle einstellen. Die Kommission plant, eine Gehaltsbewertung bei Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern anzustoßen, wenn die Lohnunterschiede von Geschlechtern deutlich über dem Zielwert von 5 % liegen. In Estland wird die Behörde sogar die Zahlung einer Strafe bevorzugen, anstatt die vorgeschriebenen Fristen einzuhalten – ein beredtes Zeichen der Frustration.

Businesseurope kritisiert den bürokratischen aufwand
Auch die größte europäische Unternehmensorganisation, BusinessEurope, stößt mit der Komplexität der Direktive an ihre Grenzen. Trotz der Verpflichtung zur Gleichstellung bemängeln sie die unerwünschten Belastungen für kleine und mittelständische Unternehmen. Besonders betroffen sind Betriebe mit weniger als 250 Mitarbeitern, denen die Einhaltung der Vorschriften zusätzlich erschwert wird. Die Organisation fordert eine Überprüfung der Direktive und eine flexiblere Umsetzung.
Die Situation in Spanien ist derzeit besonders angespannt. Das Arbeitsministerium hat die Umsetzung der Richtlinie begonnen und plant ein Treffen mit Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern, um die Details zu klären. Es ist zu erwarten, dass die Regelung auch hier mit Verzögerung greift. Die Realität zeigt: Die EU-Zahlungsdirektive ist bislang ein gescheitertes Unterfangen – und das mit gravierenden Folgen für den europäischen Arbeitsmarkt.
