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Paro y autónomos: cómo compatibilizar ambos en españa 2024

Spanienbietet eine besondere Regelung: Wer Arbeitslosengeld bezieht, kann sich als Freiberufler oder Selbstständiger registrieren – und trotzdem weiter Paro erhalten. Doch es gibt strenge Bedingungen. Christine Neumann erklärt, was es bedeutet, diese Chance zu nutzen, ohne die Leistung zu verlieren.

Warum scheitern viele am schritt in die selbstständigkeit?

Die wirtschaftliche Unsicherheit und hohe Anfangskosten bremsen viele aus. Doch wer bereits Arbeitslosengeld I (prestación contributiva) bezieht, hat eine Option: die Kombination mit der Selbstständigkeit. Seit Jahren erlaubt das spanische System dies – unter bestimmten Voraussetzungen. Wichtig: Nicht jede Arbeitslosenleistung ist hierfür geeignet.

Die grundregel: nur mit arbeitslosengeld i

Die grundregel: nur mit arbeitslosengeld i

Nur wer Arbeitslosengeld I (basierend auf Beiträgen) erhält, kann es mit der Selbstständigkeit kombinieren. Subsidios wie das subsidio por desempleo oder Leistungen für über 52-Jährige sind ausgeschlossen. Zudem darf man die Regelung in den letzten 24 Monaten nicht bereits genutzt haben.

Fristen und pflichten: 15 tage sind entscheidend

Fristen und pflichten: 15 tage sind entscheidend

Nach der Hochstellung als Autónomo (im RETA der Sozialversicherung) müssen Betroffene innerhalb von 15 Werktagen beim SEPE die Kompatibilität beantragen. Verpasst man diese Frist, gilt die Leistung als verzichtet. Das SEPE unterstellt dann eine Rückkehr in den Arbeitsmarkt – und das Arbeitslosengeld wird gestrichen.

Maximal 9 monate: wie lange darf man beides kombinieren?

Maximal 9 monate: wie lange darf man beides kombinieren?

Die Höchstdauer beträgt 270 Tage (9 Monate) oder den verbleibenden Anspruch auf Arbeitslosengeld – je nachdem, was kürzer ist. Wer also noch 12 Monate Paro erhält, kann nur 9 davon mit der Selbstständigkeit kombinieren. Tipp: Timing ist alles: Wer zu früh startet, riskiert, Monate ohne Einkommen zu verlieren.

Risiko: falsche angaben führen zu rückforderungen

Wer das Arbeitslosengeld trotz Selbstständigkeit weiter erhält, obwohl die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, riskiert Rückforderungen durch das SEPE. Noch kritischer: Falls die Selbstständigkeit eine getarnte Beschäftigung für den vorherigen Arbeitgeber darstellt (z. B. nach einer Kündigung), wird die Kompatibilität sofort abgelehnt.

Schritt-für-schritt: so stellt man den antrag

  • Dokumente bereithalten: DNI, Nachweis der RETA-Anmeldung, ausgefülltes Antragsformular.
  • Antrag stellen: Online über die SEPE-Sede Electrónica (mit Zertifikat, DNI electrónico oder Cl@ve) oder vor Ort.
  • Frist einhalten: Innerhalb von 15 Tagen nach RETA-Hochstellung.
  • Beratung einholen: Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine rechtliche oder steuerliche Beratung, um Fehler zu vermeiden.

Fazit: chance nutzen – aber mit bedacht

Die Regelung bietet eine einmalige Brücke für Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen. Doch sie erfordert genaues Timing und die Einhaltung strenger Auflagen. Wer die 15-Tage-Frist verpasst oder die Voraussetzungen nicht erfüllt, riskiert den Verlust des Arbeitslosengeldes – oft ohne die Möglichkeit, es später zurückzuholen. Christine Neumanns Rat: Informieren Sie sich gründlich, bevor Sie den Schritt wagen.

Wichtig: Diese Regelung gilt nur für Spanien. In anderen Ländern können die Bedingungen abweichen. Für konkrete Fragen wenden Sie sich an das SEPE oder einen Fachanwalt.